FAQ
NÖ-mobil
FAQ's
Kindersitzpflicht wie im PKW
Es gelten die gleichen Vorgaben wie im PKW. Wir haben für Kinder ab 12 Monaten und ab 9 kg Gewicht einen Kindersitz dabei. Bei Babys bis zu diesen Maßen benötigen Sie ihre eigene für einen PKW zugelassene Babyschale. Hier haben wir für Sie die genauen Regelungen zusammengestellt:
Kindersitzpflicht NÖ-mobil
Ab welchem Alter darf ein Kind alleine mit NÖ-mobil fahren
Die rechtliche Seite:
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Straßenbahnen dürfen Kinder ab sieben Jahren alleine reisen.
Übung macht den Meister
Über die Gesetze und die vorgeschriebenen Altersgrenzen hinaus ist noch wichtiger, dass sich das Kind selbst die Reise zutraut und dass es von seinen Eltern gut auf die Reise vorbereitet wird. Das Kind muss an seiner Zielhaltestelle selbstständig aussteigen können. Unsere Fahrer müssen sich in erster Linie auf das Verkehrsgeschehen und eine sichere Fahrweise konzentriere und dürfen keine Kinderbetreuung übernehmen.
Hier einige Anregungen:
- Die beste Vorbereitung ist, wenn Kinder daran gewöhnt sind, mit ihren Eltern in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs zu sein.
- Ist das nicht der Fall sollten Eltern mit ihren Kindern das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln üben.
- Zur Vorbereitung der konkreten Reise sollten Eltern Ihren Kindern den genauen Reiseverlauf erklären, z.B. wie heißt die Zielhaltestelle.
- Ein Handy mit allen wichtigen Telefonnummern kann Kindern viel Sicherheit geben.
- Klare Abmachungen mit Ihren Kindern, was bei Zwischenfällen zu machen ist, sind sehr hilfreich.
Wir freuen uns über jeden kleinen und großen Fahrgast!
Die 6er Karte 5x zahlen 6x fahren
Die 6er Karte hat den Preis von 5 Einzelfahrten, sie können damit jedoch 6x fahren. Für Vielfahrer, aber auch für gelegentliche Nutzer ist die 6er Karte immer der richtige Fahrschein. Die 6er Karte gibt es übrigens für Erwachsene und Kinder. Mehrere Erwachsene, oder Kinder könne jeweils zusammen je Fahrt eine 6er Karte nützen. Es werden die Anzahl der mitfahrenden Personen entwertet. Eine Nutzung bzw. Mitfahrt eines Erwachsenen auf einer Kinder 6er Karte ist nicht möglich
Wie und wo kann ich bezahlen
Die Fahrt zahlen Sie ausschließlich, bargeldlos oder mit Bargeld, im Fahrzeug. Bargeldlos nehmen wir alle EC- oder Kreditkarten mit einem Logo von Visa, V PAY, Mastercard, Maestro, American Express, Discover, Diners Club oder Union Pay an. Zudem werden NFC-Zahlungen über Google und Apple Pay akzeptiert.
Beförderung von Hunden und Kleintieren
Wir befördern gerne zusammen mit ihnen auch ihren Hund und zwar kostenlos. Hunde werden jedoch nur dann befördert, wenn die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährden und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Daher besteht nach den Beförderungsbedingungen generell kein Anspruch auf Beförderung. Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
Blindenhunde werden immer befördert.
Kleintiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.
Fahrgäste mit Schwerbehindertenausweis und gültiger Wertmarke fahren kostenlos
Schwerbehinderte Menschen können in Deutschland und somit auch bei NÖ-mobil kostenlos mit Bus und Bahn fahren: Alles, was Sie hierzu benötigen, sind bestimmte Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis sowie eine gültige Wertmarke.
Wichtig: Ohne eine gültige Wertmarke können Sie nicht kostenlos befördert werden.
Mit dem Merkzeichen „B“ das für Begleitperson steht, können Sie eine weitere Person mitnehmen, die ihnen beim Ein- und Austeigen hilft oder Ihnen im Notfall zur Seite steht. Sie braucht keine eigene Wertmarke.
Weiter Infos erhalten Sie unter:
Corona: Masken-Gebot im ÖPNV
Aktuell ist im ÖPNV ein Mundschutz zwingend zu tragen. Bitte beachten Sie die rechtlichen Vorgaben. Wir verweisen auf das „Masken-Gebot im ÖPNV“ des Bayerischen Staatsministerium für Bau, Wohnen und Verkehr vom 16.04.2020.
Für die Beförderung benötigen Sie keinen Coronatest.
Fahrscheine anderer Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbänden werden nicht anerkannt
Fahrscheine anderer Verkehrsunternehmen oder von Verkehrsgemeinschaften und Verkehrsverbünden sowie der DB-AG werden nicht anerkannt. Dies umfasst auch Folgenden Fahrkarten die alle nicht bei NÖ-mobil gelten:
- Bayernticket
- Schönes Wochenendticket
- Bahncard
- Fahrkarten der Verkehrsgemeinschaft Donau Ries (VDR)
- Schülermonatskarten
- Ostalb Mobil
- Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke
- Berechtigungsscheine von Ausbildungsstätten wie Kolping, Berufsschulen etc.
Regelmäßige Fahrten
Vorausbuchungen und Dauerbuchungen sind bis 10 Tage vor Fahrt möglich.
Rollstühle, Gehwagen und Kinderwagen
Beförderung von Fahrrädern leider nicht möglich
Fahrräder und E-Bikes könne in den Kleinbussen von NÖ-mobil nicht befördert werden.
Wie funktioniert NÖ-mobil?
Anrufen • Buchen
09081–240 40 95 • www.nö-mobil.de
Abfahrtszeit vereinbaren
die bestmöglichste Abfahrtszeit reservieren
Warten • Einsteigen
an der vereinbarten Bedarfshaltestelle
zur bestätigten Abholzeit
Bezahlen • Platz nehmen
bezahlt wird direkt im Bus – bar oder mit Karte
Losfahren • Ankommen
mit dem NÖ-mobil entspannt und sicher
ans Ziel gelangen
Wann fährt NÖ-mobil
Fahrzeiten:
- Mo. – Fr.: 08:00 – 18:00 Uhr
- Sa.: 08:00 – 13:00 Uhr
An Feiertagen findet keine Beförderung statt.
Buchungen sind ab 7:30 Uhr möglich. Die Fahrten müssen mindestens 1 Stunde vor Fahrtantritt gebucht werden.